| Blaulicht - Wegerecht |
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< zurückWegerecht nach §38 StVO: Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das sogenannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:
Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!
Verhaltenstipps:
Orientierung und allg. Verhaltenshinweis: - Ruhe Bewahren - Woher kommen die Signale? - In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge? - Wieviele Fahrzeuge sind es? Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung amn Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/Motorradfahrer) achten.
Fakten: Bundesweit gibt es jährlich allein im Rettungsdienst über 10 Millionen Einsatzfahrten. Hinzu kommen die Einsätze von Polizei und Feuerwehr. Nicht selten ergeben sich bei diesen Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit Sachschaden von mehr als 1.500 Euro verwickelt zu sein. Neben Personen- und Sachschäden ist eine Folge dieser Unfälle, dass Hilfe, die durch die Einsatzkräfte an anderer Stelle geleistet werden sollte, zu spät kommt.
Durch Ihr verhalten können Sie dazu beitragen das Unfallrisiko zu senken. Jede Minute zählt! Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!
Diese Informationen stammen aus diesem Flyer des ADAC |
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