| Brandstiftung |
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< zurück Brandstiftung in Wohngebäuden Fast 20 Prozent aller Brandschäden entstehen durch das Feuer legen und Zündeln. In Bayern und der Pfalz waren dies letztes Jahr 548 Fälle mit einem Gebäudeschaden von fast 12 Millionen Euro. Schäden am Hausrat und der ideelle Schaden an individuellen Erinnerungsstücken sind hierbei nicht eingerechnet, auch nicht das Leid der Betroffenen.
Vorsätzliche Brandstiftung Gegen vorsätzliche Brandstiftung ist man nicht machtlos. Den besten Schutz bringen Aufräumen und Absperren.
Informieren Sie sich mit folgender Information über die Möglichkeiten zur Verhinderung dieser Straftat. PDF Brandstiftung+Zündeln (ca. 760 KB)
Zündeln Feuer ist für Kinder faszinierend. Verbote („Messer, Gabel, Schere, Licht sind für kleine Kinder nicht.“) dagegen helfen wenig sondern erhöhen den Reiz und damit auch die Gefahr, heimlich mit dem Feuer zu spielen/zu zündeln. Besser ist, Kinder mit Feuer vertraut zu machen und ihnen den richtigen Umgang entsprechend ihres Alters zu zeigen. Sicher ist, Zündmittel vor Kindern wegzusperren. Kinder sollen angemessenen Respekt vor, als auch genügend Sicherheit im Umgang mit Feuer erlangen. Missachten die Eltern die Aufsichtspflicht, können Sie nach § 832 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für die von Kindern angerichteten Schäden haftbar gemacht werden. Kinder können schon ab 7 Jahren zur Verantwortung gezogen werden. Steht fest, dass sie „bei Begehen der schädlichen Handlung die zur Erkenntnis erforderliche Einsicht haben“, droht ihnen nach § 828 BGB die volle Ersatzzahlung. Sie wird lediglich so lange gestundet, bis sie zahlungsfähig geworden sind. |





