| Im Notfall, was tun? |
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Im Notfall das Richtige tun:
Allgemein gilt:
Notrufmissbrauch: Die missbräuchliche Benutzung der Notrufnummern scheint für Kinder ganz besonders reizvoll zu sein. Doch Notrufmissbrauch ist strafbar! Im Strafgesetzbuch steht hierzu: "Wer absichtlich oder wissentlich Notruf oder Notzeichen missbraucht oder wer vortäuscht, dass wegen eines Brandes oder Unglücksfalles Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei erforderlich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft". Standortkennung, Tonbandaufzeichnungen, Fangschaltungen und die moderne Telekomunikations-Technologie entlarven sehr oft den oder die Täter, die dann außer der Strafe auch noch die Kosten des vergeblichen Einsatzes begleichen müssen. Eltern müssen für ihre Kinder haften und da kommen schnell einige hundert Euro zusammen. Das gilt jedoch nur für böswillige Alarmierungen. Wenn eine kritische Situation falsch eingeschätzt wurde und es stellt sich dann heraus, dass die Feuerwehr gar nicht gebraucht wurde, so ist dieser vergebliche Einsatz kostenfrei. |





